„Hilfen zur Reintegration in die Schule“ werden nach Absprache mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger und dem Schulamt des Kreises Herzogtum Lauenburg für junge Menschen angeboten, die den Besuch der Schule verweigern, an Schulangst leiden oder die aufgrund ihres herausfordernden Verhaltens den Unterricht an einer unserer Förderklassen oder in einer externen Schule verunmöglichen.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist ausnahmslos eine möglichst baldige Reintegration in die Herkunftsklasse (in der Regel maximal ½ Jahr). Die für diese Maßnahme beauftragten Mitarbeiter*innen halten einen engen Kontakt zu der Lehrkraft und der Schulleitung.
Die „Hilfen zur Reintegration in die Schule“ erfolgen während der Dauer der Abwesenheit vom Unterricht in einem Verhältnis von 1 Mitarbeiter*in auf 4 junge Menschen und beziehen sich ausschließlich auf die Zeiten, in denen der junge Mensch ansonsten den Unterricht besuchen würde. Die Hilfen erfolgen in dafür vorgesehenen, gesonderten Räumen mit für die Aufgabenstellung geschulten Fachkräften.
Schaffen einer Tagesstruktur, die sich inhaltlich an den individuellen Bedarf und die Ressourcen des jungen Menschen richtet.
Dies können sein:
Während der Maßnahme hält die Lehrkraft (Klassenlehrer*in) einen engen Kontakt zu dem jungen Menschen und der Fachkraft, die die Maßnahme durchführt. Die Lehrkraft sorgt dafür, dass dem jungen Menschen der Unterrichtsstoff zur Verfügung steht. Im Verlauf der Maßnahme ist eine Re-Integrationsplanung zu erstellen und eine partielle Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen und sukzessive zu erweitern. Die Schulersatzmaßnahme und die Reintegration sind zu evaluieren.
Die Schule hat keine Personalanteile in dieser Maßnahme.